| Institutioneller Rahmen
Der Vorschlag, einen Holocaust-Gedenktag
einzuführen,
ist Teil der Bemühungen des Europarates um den Geschichtsunterricht
des 20. Jahrhunderts und um die Förderung der Menschenrechte. Die
kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der Schweiz haben sich
in der Folge dafür ausgesprochen, dass künftig auch an den Schweizer
Schulen ein „Tag des Gedenkens an den Holocaust und der Verhütung
von Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ stattfinden soll.Erstmals
wurde der Tag in einzelnen Schulen der Schweiz am 27. Januar 2004 begangen.
Das gewählte Datum erinnert an die Befreiung des Konzentrationslagers
Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Das Bildungs- und Kulturdepartement
(BKD) hat entschieden, am 27. Januar 2005 den Holocaust-Gedenktag erstmals
an den Luzerner Schulen durchzuführen.
Geschichtlicher Kontext
Der britische Nobelpreisträger
William Golding hat das 20. Jahrhundert einmal als das gewalttätigste
Säkulum der
bisherigen Menschheitsgeschichte charakterisiert. Tatsächlich sind
zwischen der blutigen Niederschlagung des Herero-Nama-Aufstandes durch
deutsche Kolonialtruppen (1904) und dem Massaker in Srebrenica (1995)
mehr Menschen auf staatliches Geheiss hin ermordet worden als je zuvor
in der Geschichte. Die Schätzungen belaufen sich auf gegen 190 Millionen
Opfer. In der Geschichtswissenschaft setzt sich immer mehr die Erkenntnis
durch, dass das 20. Jahrhundert "totalitäre Megatötungsregime" (Gunnar
Heinsohn) hervorbrachte und durch die historisch grössten Völkermorde
geprägt war. Vor dem Hintergrund der deutschen Grossverbrechen
im Zweiten Weltkrieg und den Massentötungen in der stalinistischen
Sowjetunion hat der polnische Jurist Raphael Lemkin 1944 den Begriff "Genozid" geprägt.
Genozid ist seit der am 9. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedeten "Konvention über
die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" ein klar
umrissener Tatbestand des Völkerrechtes. Allerdings hat die Völkermordkonvention staatliche
Massengewalt nicht verhindern können, wie die Genozide in Kambodscha
(1975-1979) und Ruanda (1994) schmerzlich belegen.
Ziel und Motto
Die Begehung des Holocaust-Gedenktages
soll mithelfen, durch Information und Aktion bei den Lernenden und Lehrenden
die Abgründe
der Genozide des 20. Jahrhunderts ins Bewusstsein zu rufen, den Respekt
gegenüber Minderheiten und Andersdenkenden zu fördern und die
Bedeutung der Menschenrechte darzustellen. Dabei ist die Perspektive über
den Holocaust und die Verbrechen des Nationalsozialismus hinaus zu öffnen
und eine Gesamtschau anstreben. Das vom BKD gewählte Motto „Erinnern
statt vergessen – Handeln statt schweigen!“ zielt auf die Verbindung
von Wissen und Handeln: Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema
soll Folgen im Alltag haben. Mit der Beteiligung an einer gesamteuropäischen
Initiative kommt zudem der Solidaritätsgedanke zum Ausdruck.
Durchführung Der Holocaust-Gedenktag 2005 soll, in Übereinstimmung
mit andern Kantonen und europäischen Ländern, am
Donnerstag, 27. Januar 2005, an allen öffentlichen Schulen
ab Sekundarstufe I durchgeführt
werden. Die Teilnahme von Primarschulen ist möglich
und sinnvoll, sofern das Thema entsprechend aufgearbeitet
wird.
- Private Schulen werden über das Vorhaben informiert
und zur Beteiligung eingeladen.
- Die Durchführung wird vom BKD den Schulen nicht verordnet, sondern
empfohlen und durch Dienstleistungen unterstützt.
- In drei Schritten soll das Ziel erreicht werden: Informationen vermitteln – Emotionen
ansprechen – zum Handeln anregen.
- Ein breites Spektrum von Arten der Vermittlung und Durchführung
ist möglich, eine Zusammenarbeit zwischen einzelnen Schulen erwünscht.
- Entscheidend für den Erfolg ist eine stufengerechte Vorbereitung
und Durchführung.
Zeitplan
| Anfang Juni 2004: |
Ankündigung BKD bei allen Schulen |
| September / Oktober 2004 |
Schwerpunkt-Thema im Mitteilungsblatt BKD,
Unterlagen im Internet abrufbar |
| Oktober 2004 – Januar 2005 |
Vorbereitung auf Schulebene |
Woche vom 27. Januar 2005 |
Durchführung |
| Februar / März 2005 |
Freiwillige Rückmeldungen; Auswertung |
Zuständigkeiten
Für die Durchführung sind die Schulleitungen
verantwortlich. Die Vorbereitungsarbeiten und Veranstaltungen der Schulen
zum Gedenktag sollen nach Möglichkeit ins ordentliche Schul- und Unterrichtsprogramm
integriert werden. Der Kontakt zu den lokalen und regionalen Medien ist
ebenfalls primär Sache der einzelnen Schulen, eine Koordination
auf BKD-Ebene wird angestrebt.
Finanzierung
Die finanziellen Mittel, die für die Vorbereitung
und Durchführung zusätzlich zum ordentlichen Schulaufwand benötigt
werden, sind grundsätzlich durch die Schulen selber aufzubringen (z.B.
Budgets für besondere Anlässe). Es ist den Schulen überlassen,
wie weit sie externe Quellen einzubeziehen suchen.
Dienstleistungen BKD
Das Bildungs- und Kulturdepartement hat eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, die für die Koordination, Vorschläge
für die
Durchführung, stufengerechte Beratung und, in Zusammenarbeit mit den
Pädagogischen Medienzentren, für Unterlagen wie Referenten-,
Literatur- und Medienlisten besorgt ist. Als Kommunikationsmittel dienen
das Mitteilungsblatt BKD und das Internet.
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